Mir ist es von anderen Maaren bekannt, dass eine Futtereinbringung (Anfüttern und/oder Verwendung von Futterkörben) verboten ist. Auf der Seite hier ist eine solche Regelung nicht aufgeführt und um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, wollte ich mal nachhören, wie das hier gehandhabt wird.
vielen Dank für deine Frage:
gegen das Angeln mit Futterkorb gibt es nichts einzuwenden. Ein aktives Anfüttern ist aber hinsichtlich Gewässerschutzverordnung untersagt.
Schöne Seite weiter so
Guten,
eine kleine Frage..
Mir ist es von anderen Maaren bekannt, dass eine Futtereinbringung (Anfüttern und/oder Verwendung von Futterkörben) verboten ist. Auf der Seite hier ist eine solche Regelung nicht aufgeführt und um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, wollte ich mal nachhören, wie das hier gehandhabt wird.
MfG
Hallo Jan,
vielen Dank für deine Frage:
gegen das Angeln mit Futterkorb gibt es nichts einzuwenden. Ein aktives Anfüttern ist aber hinsichtlich Gewässerschutzverordnung untersagt.
Petri Heil und viele Grüße