Bestimmungen

Allgemeine Regelungen

  • Das Nachtangeln ist untersagt.
  • Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.
  • Die Verwendung von Echoloten und E-Motoren ist nicht erlaubt.
  • Campen, zelten, Feuer machen, Grillen u.ä. ist verboten.
  • Das Befahren des Maar-Weges ist nicht gestattet.

Es gelten die gültigen Landesfischereigesetze: (https://landesrecht.rlp.de/)

Auszug Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz

Fischart Schonzeit Mindestmaß
40cm
15.10. – 15.03. 25cm
15.10. – 15.03. 25cm
01.02. – 31.05. 50cm
35cm
15cm
25cm
15.10. – 15.03. 60cm
01.04. – 31.05. 45cm
15.10. – 15.03. 25cm

Der Angelverein Schalkenmehren übernimmt keinerlei Haftung am Gewässer.